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Existenzgründung leichter gemacht!


Zukünftig entfällt der Vermittlungsvorrang

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) hat den „sogenannten Vermittlungsvorrang“ abgeschafft. Bis Ende 2022 galt die Devise „Vermittlung eines Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt hat Vorrang vor dem Gründungszuschuss“. Mit dem Wegfall des Vermittlungsvorrangs ab Januar 2023 müssen sich gründungswillige Arbeitssuchende nicht mehr vorrangig auf eine neue Stelle bewerben. Arbeitssuchende, die sich selbstständig machen möchten, denen wird der Zugang zur Förderung tragfähiger Existenzgründungen vereinfacht. Die Entscheidung für die Bewilligung des Gründungszuschusses ist aber nach wie vor abhängig von der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Geschäftsidee.

Ob die Geschäftsidee tragfähig ist, dabei beraten neutrale Praktiker des Aktivsenioren e.V. Bayern. Erfahrene pensionierte Führungskräfte aus unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen beraten ehrenamtlich Existenzgründer und Unternehmer mit ihrer langjährigen Berufs- und Lebenserfahrung.

Flur mit modernen, verglasten Büros
"make things happens" - Gründung wird leichter

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